CLUB NAUTIC e.V.

Der Club Nautic e.V. ist ein eingetragener und gemeinnütziger Verein

CLUB NAUTIC e.V. - Der Club Nautic e.V. ist ein eingetragener und gemeinnütziger Verein

Hafenordnung - CLUB NAUTIC e.V.

Stand 28.11.2010

Für Mitglieder, Gäste und Besucher

I. Diese Hafenordnung wird erlassen, um das Zusammenleben im Hafen zu erleichtern, nicht um unnötig Zwang auszuüben oder zu reglementieren. Der individuelle Freiheitsraum des Einzelnen muss dort aufhören, wo der des anderen anfängt. Wir bitten deshalb folgende Regeln einzuhalten:

II. Regeln

  1. Das Boot bzw. die Bootsgröße muss der Liegeplatzkategorie in Material, Länge, Breite und Tiefgang entsprechen. Die Länge über Alles darf nicht größer als die Abmessung der Kategorie sein, es muss ein Freiraum von mind. 50 cm in Länge und Breite eingehalten werden.
  2. Im Hafenbecken haben einlaufende Schiffe vor auslaufenden Schiffen Vorfahrt. Ansonsten gelten die Bestimmungen der Seeschifffahrtsstraßenordnung. Aus Sicherheitsgründen ist das Angeln und Baden im Hafen und in der Hafeneinfahrt untersagt.
  3. Die Höchstgeschwindigkeit für Motorboote und Segler unter Motor beträgt 2 Knoten; in der Fahrrinne 4 Knoten.
  4. Abfälle und sonstige Stoffe müssen spätestens vor dem Auslaufen (§6 SpBHfVO) in die aufgestellten Abfallbehälter eingebracht werden. Der Müllcontainer im Hafengelände ist ausschließlich für die Aufnahme von Schiffsmüll bestimmt. Der Müll ist zu trennen. Dafür stehen Glas-, Papier-, Sondermüllbehälter und ein Behälter für allgemeinen Schiffsmüll zur Verfügung.
  5. Die Säuberung des Unterwasserschiffes nach dem Aufslippen darf nur zu den festgelegten Slipterminen auf dem Waschplatz erfolgen.
  6. Der bei der Bearbeitung der Unterwasserschiffe anfallende Abfall ist Sondermüll. Dieser gehört in die gekennzeichneten Tonnen.
  7. Das Sandstrahlen im Hafengelände ist nicht gestattet. Sind Schleifarbeiten notwendig, ist es zu empfehlen, nass zu schleifen. Wer trocken schleift, muss eine Absaugung benutzen. In allen Fällen ist eine Plane unterzulegen. Schleifarbeiten an Unterwasserschiffen sind nach dem 15.03. bis zum Abslippen nicht mehr erlaubt.
  8. Eine Bootswäsche ist auf das absolut notwendige Maß zu beschränken.
  9. Altöl und ölhaltiges Bilgenwasser sind in den dafür vorgesehenen Tank einzufüllen. Eine Rückgabe von Altöl an den Händler ist wünschenswert.
  10. Fäkalien dürfen nur in die vorhandenen Einrichtungen im Clubhaus eingebracht werden. Das heißt, das Benutzen oder Entleeren von Bordtoiletten im Hafen sowie das Urinieren von Bord sind untersagt.
  11. Bei der Benutzung des Geländes des Club Nautic e.V. sind die gesetzlichen Ruhezeiten einzuhalten: 22:00 – 6:00 Uhr
  12. Die Fallen sind so zu befestigen (z.B. an der Reeling), dass sie nicht an den Mast schlagen oder sonst Lärm verursachen.
  13. Jeder Bootseigner muss eine Haftpflichtversicherung für sein Boot abschließen. Im Übrigen ist jeder Bootseigner selbst für die Sicherheit und Sicherung seines Bootes verantwortlich.
  14. Die Stege haben Wasser- und Stromanschlüsse, aus denen jeder Bootseigner seinen Bedarf decken kann. Dauerlieger können Strom nur noch über den gegen Pfand ausgehändigten Leihzähler ziehen; der verbrauchte Strom wird jeweils nach dem Winterlager zum Saisonbeginn und zum Slippen nach Saisonende in Rechnung gestellt. Auf sparsamen Verbrauch sollte geachtet werden. Die ständige Belegung eines Stromanschlusses ist auf den Stegen nicht erwünscht, da nicht für alle Liegeplätze ausreichend Stromanschlüsse vorhanden sind.
  15. Wer seinen Liegeplatz für mehr als 24 Stunden verlässt, hat dies durch Beschriftung einer vom Club zur Verfügung gestellten grünen Tafel anzuzeigen.
  16. Wir bitten alle Eltern dringend dafür zu sorgen, dass Kinder unter 10 Jahren sowie alle Jugendlichen, die nicht schwimmen können, im Hafengelände ständig Schwimmwesten tragen.
  17. Das Befahren der Wege, Stege und Rasenflächen mit Mopeds und Fahrrädern bitten wir zu unterlassen. Die Hafenböschungen dürfen nicht betreten werden und die Slip- und Rigg- Vorrichtungen nicht als Spielgeräte missbraucht werden. Hunde sind an der Leine zu führen.
  18. Die Parkfläche im südlichen Bereich des Hafens ist ausschließlich Mitgliedern und Gästen vorbehalten; nur diese erhalten einen Schlüssel für die Schranke. Das Gelände ist im Schritttempo zu befahren. Die Parkfläche an der Straße darf ebenfalls nur von Mitgliedern und Gästen benutzt werden.
  19. Der vorhandene Spielplatz kann auf eigene Gefahr benutzt werden.

III. Ein Verstoß gegen diese Regeln zieht im Allgemeinen eine förmliche Verwarnung durch den Vorstand nach sich. Im Wiederholungsfall kann der Vorstand durch einstimmigen Beschluss eine Geldbuße bis zu 100 EUR festsetzen. In schwerwiegenden Fällen, z.B. bei wiederholtem Vergehen gegen diese Bestimmungen, kann der Vorstand das betreffende Mitglied gemäß § 11 Absatz 2 der Satzung ausschließen.

IV. Jedes Clubmitglied ist verpflichtet, Bootsnachbarn, anderen Bootseignern und insbesondere Gästen nach seemännischer Tradition hilfsbereit, rücksichtsvoll und kameradschaftlich zu begegnen.

V. Das Hafengelände ist Besuchern und Spaziergängern zugänglich. Jedes Clubmitglied ist aufgefordert und berechtigt, in Ausübung des dem Club zustehenden Hausrechts dafür zu sorgen, dass auch Gästen diese Hafenordnung einhalten und Störer vom Hafengelände zu verweisen.

Den Weisungen des Hafenmeisters ist Folge zu leisten!

Club Nautic e.V.

Am Leuchtturm
24960 Glücksburg-Schausende

Telefon: +49 (0) 4631 - 271 0

Internet: https://www.club-nautic.de

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