CLUB NAUTIC e.V.

Der Club Nautic e.V. ist ein eingetragener und gemeinnütziger Verein

CLUB NAUTIC e.V. - Der Club Nautic e.V. ist ein eingetragener und gemeinnütziger Verein

Kran- und Slipordnung - CLUB NAUTIC e.V.

Stand 01.03.2008

  1. Das Kranen und die Slipanlage fallen in den Verantwortungsbereich des Hafen- und Anlagenwartes. Dieser ernennt Slipmeister. Es darf nur unter Leitung und Verantwortung des Hafen- und Anlagenwartes, eines Slipmeisters oder des Hafenmeisters geslipt werden.
  2. Im Frühjahr und Herbst werden die Boote gekrant. Die Krantermine setzt der Hafen- und Anlagenwart nach Abstimmung im Vorstand fest. Das Slippen über die Schiefe Ebene erfolgt nur in Einzelfällen bis max. 1,0 t Gesamtgewicht.
  3. Beim Kranen und Slippen soll der Eigner oder ein von ihm benannter Vertreter anwesend sein.
  4. Im Kran- und Slipbereich dürfen sich nur die mit dem Vorgang beschäftigten Personen aufhalten. Für das Kranen gilt Helmpflicht.
  5. Der Finanzwart oder der von ihm beauftragte Gebührenkassierer verwaltet eine Kran- und Slipliste.
  6. Die Reihenfolge des Kranens und Slippens bestimmt ausschließlich der Hafen- und Anlagenwart oder der von ihm beauftragte Slipmeister. Die Slipliste stellt keine Slipreihenfolge dar.
  7. Es werden nur Boote geslipt, die ausreichend kasko- und haftpflichtversichert sind und bei denen keine TBT-haltigen Antifoulings oder Farben mit giftigen Ersatzstoffen, die nicht den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen, verwendet wurden.
  8. Die Boote müssen mit Kranmarken versehen sein. Sie dürfen nur auf  betriebssicheren Trailern oder Böcken abgestellt werden.
  9. Wird über die Schiefe Ebene geslipt, müssen Segelboote mit ihrem Kiel auf der Auflage des Slipwagens stehen. Jedes Boot muss auf beiden Seiten vom Heck zur vorderen Runge des Slipwagens mit einem starken Festmacher gesichert sein. Während des Slipvorganges dürfen keine Personen an Bord sein. Loses Gut an Bord ist zu verzurren.
  10. Für das Kranen und Slippen werden Gebühren erhoben, die der Vorstand festlegt.
  11. Das Zuwasserlassen von Jollen und Optis fällt nicht unter diese Ordnung.

Club Nautic e.V.

Am Leuchtturm
24960 Glücksburg-Schausende

Telefon: +49 (0) 4631 - 271 0

Internet: https://www.club-nautic.de

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